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   BayObLG, 04.08.1999 - 1Z RE-Miet 6/98   

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https://dejure.org/1999,1584
BayObLG, 04.08.1999 - 1Z RE-Miet 6/98 (https://dejure.org/1999,1584)
BayObLG, Entscheidung vom 04.08.1999 - 1Z RE-Miet 6/98 (https://dejure.org/1999,1584)
BayObLG, Entscheidung vom 04. August 1999 - 1Z RE-Miet 6/98 (https://dejure.org/1999,1584)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietvertrag; Holzschutzmittel ; Pentachlorphenol ; Sicherheitsstandard ; Mangel; Gesundheitsgefährdung; Verkehrsanschauung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Normverschärfung begründet Mangel der Mietsache

  • Judicialis

    ZPO § 541 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2; ; ZPO § 541 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 537 Abs. 1; ; BGB § 544; ; BGB § 241 Satz 1; ; BGB § 537; ; BGB § 538; ; BVerfGG § 31 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 536, § 537, § 538 Abs. 1; ZPO § 541
    Schadstoffbelastung als Mangel der Mietwohnung

  • rechtsportal.de

    BGB § 536, § 537, § 538 Abs. 1 ; ZPO § 541
    Schadstoffbelastung als Mangel der Mietwohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Traunstein - 312 C 1038/93
  • LG Traunstein - 1 2198/94
  • BayObLG, 04.08.1999 - 1Z RE-Miet 6/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1533
  • MDR 1999, 1314
  • NZM 1999, 899
  • ZMR 1999, 751
  • DVBl 1999, 1528 (Ls.)
  • DB 1999, 2405
  • BauR 2000, 152 (Ls.)
  • BayObLGZ 1999, 220
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Hamburg, 05.02.1991 - 16 S 22/88

    Mietminderung bei Bleihaltigkeit der Leitungswasserrohre ohne nachgewiesene

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1999 - REMiet 6/98
    Diese stellt - allerdings in der Regel im Rahmen einer Beweiswürdigung im Einzel fall - überwiegend auf die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen Grenzwerte ab (vgl. LG Frankfurt ZMR 1990, 17; LG Hamburg WuM 1991, 161/162 [Anspruch auf Beseitigung Schadstoff belasteter Bauteile der Mietwohnung]; LG Kiel WuM 1997, 674/675; LG Darmstadt DB 1997, 1597 [Minderung des Mietzinses unabhängig von der Erkennbarkeit des Mangels]).

    Denn nicht jede Schadstoffemission führt zu einem Gesundheitsschaden oder einer manifesten Gesundheitsgefährdung; andererseits schließt die Einhaltung der einschlägigen Grenz- bzw. Vorsorgerichtwerte diese Folge auch nicht aus (vgl. AG Münsingen WuM 1996, 336/337; LG Tübingen ZMR 1997, 189; LG Hamburg WuM 1991, 161/162; Staudinger/Emmerich aaO Rn. 22; Köck/Meier JZ 1992, 548/554; Schläger ZMR 1994, 189/191; 1998, 669/677; Derleder PiG 31, 13/22 f.; Wenger ZMR 1997, 269/271).

  • AG Münsingen, 07.02.1996 - 2 C 429/94

    Mietminderung bei PCP-Belastung von Bauteilen

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1999 - REMiet 6/98
    Auch hierbei werden die Vertragsparteien regelmäßig voraussetzen, daß die Wohnung nicht mit Schadstoffen belastet ist, die eine konkrete Gefährdung der Gesundheit der Bewohner bewirken (vgl. AG Münsingen WuM 1996, 336/337).

    Denn nicht jede Schadstoffemission führt zu einem Gesundheitsschaden oder einer manifesten Gesundheitsgefährdung; andererseits schließt die Einhaltung der einschlägigen Grenz- bzw. Vorsorgerichtwerte diese Folge auch nicht aus (vgl. AG Münsingen WuM 1996, 336/337; LG Tübingen ZMR 1997, 189; LG Hamburg WuM 1991, 161/162; Staudinger/Emmerich aaO Rn. 22; Köck/Meier JZ 1992, 548/554; Schläger ZMR 1994, 189/191; 1998, 669/677; Derleder PiG 31, 13/22 f.; Wenger ZMR 1997, 269/271).

  • BFH, 24.04.1997 - IV R 60/95

    1. Keine Umqualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 bei einheitlicher

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1999 - REMiet 6/98
    Diese stellt - allerdings in der Regel im Rahmen einer Beweiswürdigung im Einzel fall - überwiegend auf die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen Grenzwerte ab (vgl. LG Frankfurt ZMR 1990, 17; LG Hamburg WuM 1991, 161/162 [Anspruch auf Beseitigung Schadstoff belasteter Bauteile der Mietwohnung]; LG Kiel WuM 1997, 674/675; LG Darmstadt DB 1997, 1597 [Minderung des Mietzinses unabhängig von der Erkennbarkeit des Mangels]).
  • BGH, 26.09.1990 - VIII ZR 205/89

    Beschädigung der Mietsache ohne Verschulden des Mieters

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1999 - REMiet 6/98
    Denn grundsätzlich sind sie es, die durch die Festlegung des dem Mieter jeweils geschuldeten Gebrauchs zugleich bestimmen, welchen Zustand die vermietete Sache bei Überlassung an den Mieter und von da ab in Zukunft während der gesamten Vertragsdauer aufzuweisen hat (vgl. BGH NJW 1982, 696; BGH NJW-RR 1991, 204; Staudinger/Emmerich BGB 13. Bearb. § 537 Rn. 4 m.w.N.).
  • LG Lübeck, 06.11.1997 - 14 S 135/97

    Mietminderung und außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses bei

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1999 - REMiet 6/98
    Das Landgericht Lübeck (ZMR 1998, 433/434) hält für die Berechtigung der fristlosen Kündigung gemäß § 544 BGB die aktuellen wissenschaftlich-technischen Standards für maßgeblich, lehnt aber für die Zeit vor der Verschärfung ein Minderungsrecht und einen Schadensersatzanspruch für anfängliche Mängel ab, weil die Gesundheitsschädlichkeit des betreffenden Schadstoffes noch nicht fachlich anerkannt und allgemein bekannt gewesen sei; insoweit liege auch kein versteckter Mangel vor.
  • BGH, 05.10.1981 - VIII ZR 259/80

    Gewährleistung für die Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse einer

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1999 - REMiet 6/98
    Denn grundsätzlich sind sie es, die durch die Festlegung des dem Mieter jeweils geschuldeten Gebrauchs zugleich bestimmen, welchen Zustand die vermietete Sache bei Überlassung an den Mieter und von da ab in Zukunft während der gesamten Vertragsdauer aufzuweisen hat (vgl. BGH NJW 1982, 696; BGH NJW-RR 1991, 204; Staudinger/Emmerich BGB 13. Bearb. § 537 Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 22.10.1975 - VIII ZR 160/74

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1999 - REMiet 6/98
    aa) Räumlichkeiten, die den Menschen als Wohnung dienen sollen, müssen bestimmten Mindestanforderungen genügen (BGH NJW 1976, 796).
  • BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91

    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1999 - REMiet 6/98
    Die Vorlage an das Bayerische Oberste Landesgericht (vgl. BayObLGZ 1991, 348/350) ist statthaft (§ 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO, vgl. BayObLGZ 1989, 319/321).
  • LG Traunstein, 04.08.1994 - 1 S 2198/94

    Mietminderung bei PCP-Belastung unter den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1999 - REMiet 6/98
    LG Traunstein 1 S 2198/94 AG Traunstein 312 C 1038/93.
  • LG Kiel, 22.06.1995 - 10 S 24/95

    Mietminderung bei Belastung der Raumluft mit PCP und Lindan

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1999 - REMiet 6/98
    Diese stellt - allerdings in der Regel im Rahmen einer Beweiswürdigung im Einzel fall - überwiegend auf die im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblichen Grenzwerte ab (vgl. LG Frankfurt ZMR 1990, 17; LG Hamburg WuM 1991, 161/162 [Anspruch auf Beseitigung Schadstoff belasteter Bauteile der Mietwohnung]; LG Kiel WuM 1997, 674/675; LG Darmstadt DB 1997, 1597 [Minderung des Mietzinses unabhängig von der Erkennbarkeit des Mangels]).
  • BayObLG, 26.07.1989 - REMiet 5/88
  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 74/05

    Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung des Betriebs einer

    Zwar kann nach der Verkehrsanschauung gegebenenfalls bereits die begründete Besorgnis einer Gesundheitsgefahr die Gebrauchstauglichkeit der Mieträume zu Wohnzwecken beeinträchtigen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1987, 968, 969 und NZM 2003, 395, 396; BayObLG, NJW-RR 1999, 1533, 1534; Kraemer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III Rdnr. 1333; Staudinger/Emmerich, aaO, Rdnr. 8, 12 f.).
  • LG Frankfurt/Oder, 28.05.2010 - 6a S 126/09

    Außenbriefkasten ist keine Vermieterpflicht!

    Eine Handlungspflicht des Vermieters in diesem Sinne ist bislang nur anerkannt, wenn sich wohnungsbezogene technische oder medizinische Normen geändert haben, die die sonst drohende Gesundheitsgefährdung der Bewohner verhindern sollen (BVerfG NZM 1999, 302; BayObLG NZM 1999, 899; Sternel VII RN 71 ff mwN).
  • AG Köln, 07.10.2014 - 211 C 446/13

    Schimmel und Feuchtigkeitsschäden: Ursachenaufklärung ist Sache des Vermieters!

    Auch wenn das Gefährdungspotenzial für Schimmel nach den Feststellungen des Sachverständigen mit der Bauweise des Gebäudes zusammenhängt, die nach den Feststellungen des Sachverständigen zur Zeit des Baujahres üblich war und den damaligen Regeln der Technik entsprach, hat der Mieter grundsätzlich ein Recht auf eine gesundheitlich unbedenkliche Wohnung (vgl. BayOblG NZM 1999, 899).

    Damit hat der Vermieter die Wohnung in Hinblick auf Art. 2 GG auch nach den aktuellen Grenzwerten von gesundheitsschädigenden Einwirkungen freizuhalten (vgl. BayOblG NZM 1999, 899).

  • OLG Hamm, 13.02.2002 - 30 U 20/01

    Minderung des Mietzinses wegen Asbestkontaminierung des Mietobjektes; Eintritt

    Hinsichtlich des Zeitpunktes für die Beurteilung dessen, was an Schadstoffen hinzunehmen ist, ist bei einem Mietverhältnis auch zur Überzeugung des Senates nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern auf den der jeweiligen Rechtsfolge abzustellen; die Veränderung von Anschauungen in Bezug auf Gesundheitsrisiken ist bei langfristigen Schuldverhältnissen, wie einem Mietverhältnis, zu berücksichtigen (so auch BayObLG, NZM 1999, 899; vgl. auch BVerfG, NZM 1999, 302).
  • LG Berlin, 17.01.2018 - 18 S 140/16

    Wohnraummiete: Haftung des früheren Vermieters bei Asbestbelastung des Fußbodens

    Ein anfänglicher Mangel der Wohnung in Form einer abstrakten Gesundheitsgefährdung ihrer Bewohner liegt deswegen nicht vor, wenn die in den Mieträumen nachweisbare Konzentration von Schadstoffen sich im Rahmen der bei Abschluss des Mietvertrages geltenden Vorgaben und Richtlinien bewegt; das gilt auch dann, wenn sich die Grenzwerte auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse später verschärfen (vgl. BayObLG - 1Z RE-Miet 6/98 -, Rechtsentscheid v. 04.08.1999, WuM 1999, 568 ff., Rn. 23 ff., zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2002 - 10 U 12/01

    Mängel angemieteter Büroräume wegen Einbruchsserie und unzureichende

    Soweit in der jüngeren Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass eine bei Mietbeginn als mangelfrei eingestufte Mietsache sich durch Änderung des wissenschaftlich-technischen Standards nachträglich als mangelhaft erweisen könne (vgl. BVerfG, NZM 1999, 302; BayObLG NZM 1999, 899), betrifft diese den Schutz des Mieters vor Gesundheitsgefahren durch Überschreitung nachträglich verschärfter wissenschaftlicher Grenzwerte.
  • AG Wennigsen, 14.09.2001 - 9 C 156/01

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages; Anspruch auf Zahlung

    Zwar ist der Vermieter aus dem Mietvertrag nicht nur verpflichtet, den Gebrauch der Mietsache an sich zu ermöglichen; vielmehr muß er den Mieter gegen Störungen im Gebrauch, insbesondere auch durch andere Mieter, im möglichen und zumutbaren Umfange schützen (Palandt-Putzo, BGB, 60. Aufl. 2001, § 535 Rand-Nr. 8 BayObLG MDR 1999, 1314).
  • LG Berlin, 20.03.2014 - 67 S 490/11

    Üblicher Wohnstandard wird nach dem Zeitpunkt der Errichtung bestimmt

    Keiner abschließenden Entscheidung der Kammer bedurfte daher die Frage, ob der Beklagte auch unabhängig vom Errichtungszustand des Gebäudes die Einhaltung der heutigen Brandschutzbestimmungen schuldete, da die Parteien zumindest stillschweigend davon ausgehen, dass von der Mietsache keine Gesundheitsgefahren ausgehen dürfen (vgl. dazu BayObLG, Rechtsentscheid v. 4. August 1999 - RE-Miet 6/98, NZM 1999, 899; Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl. -, § 536 Rz. 38).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 23.09.2009 - 11 C 108/07

    Wohnraummiete: Anforderungen an den Mindeststandard einer nicht modernisierten

    Es entspricht einhelliger Auffassung, dass der Vermieter bei drohenden Gesundheitsgefahren auch nachfolgend zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist (Bay OLG NJW-RR 1999, 1533 für Schadstoffbelastung durch PCP; KG ZMR 2004, 215 für fehlenden Brandschutz).
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